- CSRD gilt für alle kapitalmarktorientierten KMUs
- Ausnahme bei Kleinstunternehmen
- Aufschub bis 2028 möglich
- Indirekte Betroffenheit weiterer Unternehmen durch Erwartungen gesetzlich berichtspflichtiger Unternehmen an ihre Lieferanten hinsichtlich der CSRD-Richtlinien
Verantwortung für heute – Vertrauen für morgen – ESG
Initiiert von den Vereinten Nationen steht die internationale Abkürzung ESG seit dem Jahr 2006 für die Begriffe Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung) - diese drei Schlagworte stehen für die großen Ziele der heutigen Zeit. Dahinter verbergen sich Methoden, um mit geeigneten Maßnahmen unsere Welt besser zu machen.
- CO2-Emissionen
- Energieverbrauch
- Recyclingfähige Materialien
Dieser Bereich steht für die Umwelt und bezieht sich auf die ökologischen Aspekte der Nachhaltigkeit. Es umfasst die Maßnahmen zur Reduzierung von Umweltauswirkungen wie Energieeffizienz, CO2-Ausstoß sowie sparsamen Umgang mit Energie und Wasser, Verringerung der Umweltverschutzung als auch der Schutz der natürlichen Ressourcen und biologischen Vielfalt. Es zählen deshalb hier alle Formen von Klima- und Umweltschutz dazu.
- Zufriedenheit
- Weiterbildungsangebote
- Bezahlung
Dieser Bereich steht für Soziales und betrifft die sozialen Auswirkungen eines Unternehmens auf die Gesellschaft. Hierzu gehören Themen wie Arbeitsbedingungen, Vielfalt am Arbeitsplatz, soziale Verantwortung gegenüber Gemeinschaften und Achtung von Menschenrechten.
- Compliance
- Diversität
- Transparenz
Der Bereich Governance bezieht sich auf die Unternehmensführung und -kontrolle. Dies umfasst Transparenz, Ethik, Integrität und Strukturen, die sicherstellen, dass ein Unternehmen effektiv und verantwortungsvoll gelenkt wird, zum Wohl der Aktionäre und anderer Interessengruppen.
Die Einhaltung von ESG-Kriterien und ESG-Gesetzen wird immer wichtiger, da Unternehmen vermehrt im ESG-Reporting darüber Rechenschaft ablegen müssen.
Die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung” der Vereinten Nationen (UN) legt klare ESG-Ziele fest, die Unternehmen verpflichten, ihre Strategien mit Nachhaltigkeitsrichtlinien zu verbinden. Hier kommen ESG-Kriterien bzw. KPIs (Key Performance Indicators) ins Spiel, die speziell für den ESG-Bereich entwickelt wurden und die erfolgreiche Integration von Nachhaltigkeitszielen im Unternehmen sicherstellen sollen.
- Senken des Verbrauchs von elektrischer Energie
- Senken des CO2-Ausstoßes (direkt und indirekt, einschließlich des Bereichs Geschäftsreisen)
- Auswertung Energieverbrauch
- Bewertung des CO2-Ausstoßes in sämtlichen Bereichen, insbesondere in Produktion, Logistik und Geschäftsreisen
- Prozentsatz an reduziertem Energieverbrauch zum Vorjahr
Prozentsatz der Reduktion des CO2-Ausstoßes
Die Europäische Union fördert die ESG-Transformation durch Programme wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem EU Green Deal. Die CSRD verlangt eine detaillierte Berichterstattung über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern. Der EU Green Deal zielt bis 2050 auf eine klimaneutrale, umweltfreundliche und nachhaltige Wirtschaft in der EU ab.